25-AKA-019 Fortbildung Naturpädagogen LJV-Vogelkundliche Exkursion mit Ansprechübungen – Schwerpunkt Wald in 70569 Stuttgart-Büsnau
| Beginn | Fr., 25.04.2025, 07:00 - 14:00 Uhr |
| Kursgebühr | Gebühr - LJV-Mitglieder: 45,00 € Gebühr - Nichtmitglieder: 55,00 € |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursleitung |
Klaus Lachenmaier (LJV)
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| Bemerkungen | Fernglas, reviertaugliche Kleidung und Schuhwerk und zur Verpflegung Rucksackvesper nach eigenem Bedarf. |
Vogelkundliche Exkursion mit Ansprechübungen – Schwerpunkt Wald
Bei der Exkursion werden anhand der Avifauna von Wäldern Bestimmungstechniken vorgestellt und eingeübt. Den Teilnehmern werden Praxistipps zur Vogelbestimmung vermittelt. Durch die Artenkenntnis und die Einordnung in ökologische Zusammenhänge soll eine individuell verbesserte Kenntnis der Waldvögel erreicht werden, welche später im Rahmen von Umweltbildungsveranstaltungen (Lernort Natur) weitergegeben werden kann.
Termin: Freitag, 25. April 2025| Kurs-Nr.: 25-AKA-019
Beginn: 07.00 Uhr (Ende ca. 14.00 Uhr)
Treffpunkt: Stuttgart-Büsnau (am Parkplatz Kreisverkehr Schattengrund,
Magstadter Straße/Mahdentalstraße 2, 70569 Stuttgart-Büsnau
Leicht erreichbar über A 81 (Abfahrt Leonberg West) und B 14 (Ausfahrt am Schattenring)
Referent: Dipl. Biologe Klaus Lachenmaier (LJV)
Mitbringen: Fernglas, reviertaugliche Kleidung und Schuhwerk
Verpflegung: Rucksackvesper nach eigenem Bedarf
Teilnehmerzahl: max. 20 Personen
Teilnahmegebühr: 45,00 € (LJV Mitglieder) – 65,00 € (Nicht Mitglieder)
Treffpunkt: 7.00 Uhr am Parkplatz Kreisverkehr Schattengrund, Magstadter Straße/Mahdentalstraße 2, 70569 Stuttgart-Büsnau. Leicht erreichbar über A 81 (Abfahrt Leonberg West) und B 14 (Ausfahrt am Schattenring).
Hinweis:
Die Landesjagdschule Dornsberg und die Akademie für Wild, Jagd und Natur Baden-Württemberg wurden vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Trägerinnen von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich nach dem Bildungszeitgesetz anerkannt.
Das Bildungszeitgesetz räumt Beschäftigten in Baden-Württemberg einen Anspruch gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber auf Bildungszeit ein. Während der Bildungszeit sind Sie von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt, um Fortbildungsangebote wahrzunehmen.
Die Bildungszeit kann für Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten beansprucht werden.
Dies betrifft insbesondere den Naturpädagogik-Lehrgang. Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt bis zu fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres.
Nach Erhalt Ihrer Anmeldebestätigung der Akademie, können Sie unter folgendem Link den Antrag auf Bildungszeit herunterladen, ausfüllen und Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in zukommen lassen:
rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit
Die Kursgebühren werden vor Seminarbeginn per Sepa-Lastschrift eingezogen.
| Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
25.04.2025
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Uhrzeit:
07:00 - 14:00 Uhr
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Wo:
70569 Stuttgart - Büsnau
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